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SWK 16, 1. Juni 2016, Seite 775

Neukodifikation des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes passiert Nationalrat

Am hat das Plenum des Nationalrats mehrheitlich ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, beschlossen.

Mit dem Gesetzespaket wird, in Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben, ein EU-weites elektronisches Behördenkooperationssystems (IMI) eingerichtet. Außerdem sind verschiedene begleitende gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wie etwa eine Auftraggeberhaftung im Baubereich vorgesehen. Erstmals werden die Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.

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