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SWK 16, 1. Juni 2016, Seite 768

Verlängerung des Handwerkerbonus

Am hat das Plenum des Nationalrats mehrheitlich eine Novelle des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Der in den Jahren 2014 und 2015 gewährte Bonus für Handwerkerleistungen, mit dem vor allem auf die Schwarzarbeit am Bau reagiert wurde, wird ab Juni 2016 und falls konjunkturell erforderlich auch im Jahr 2017 weiter angeboten. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio Euro für 2016 und 2017 begrenzt, der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber macht jährlich 600 Euro aus. Die Gesetzesänderung ermöglicht nunmehr die Förderung bar bezahlter Leistungen durch einen Zuschuss von 20 % der Kosten.

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