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Einlagenrückzahlung neu und Umgründungen
Auswirkungen auf den „Stand der Innenfinanzierung“
Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 hat der Gesetzgeber den für die Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilsinhaber zentralen § 4 Abs 12 EStG radikal geändert. Nur wenige Monate nach Inkrafttreten der Änderungen wird der Gesetzgeber aufgrund massiver Einwendungen im Rahmen des AbgÄG 2015 § 4 Abs 12 EStG erneut novellieren, um überschießende Rechtsfolgen, insbesondere im Verhältnis der Körperschaft zu natürlichen Personen als Anteilsinhabern („KESt auf Eigenkapitalrückzahlung bei positiver Innenfinanzierung“), zu beseitigen. Allerdings kommt es nicht zu einer vollständigen Restauration der Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016. Durch das Abstellen auf eine „positive Innenfinanzierung“ in Form einer Gesamtperiodenbetrachtung werden zukünftig viele Gewinnausschüttungen als Einlagenrückzahlungen zu qualifizieren sein und damit auf Anteilsinhaberebene die Anschaffungskosten bzw den Buchwert der Anteile an der ausschüttenden Körperschaft vermindern bzw (nach „Verbrauch“ der Anschaffungskosten/Buchwerte) zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen führen. Für das Beteiligungsmanagement von Unternehmensgruppen, aber auch bei beabsichtigten Erwerben von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist es nunmehr wich...