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Gesellschaftsteuer läuft mit Ende 2015 aus!
(SWK) – Zum Jahreswechsel sei unseren Leserinnen und Lesern eine erfreuliche, bereits vor geraumer Zeit beschlossene Gesetzesänderung in Erinnerung gerufen: Im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2014, BGBl I 2014/13, wurde ua Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVG) per Ablauf des außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig entfallen auch die kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes BGBl 1986/325. Damit wird ein im Regierungsprogramm 2013–2018 festgeschriebener Punkt umgesetzt.
Im Klartext bedeutet dies, dass ab keine Gesellschaftsteuer mehr anfällt. Die gesellschaftsteuerlichen Vorschriften des KVG sind letztmals auf Rechtsvorgänge anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem entsteht.