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SWK 28, 1. Oktober 2015, Seite 1277

Fahrplan zur Registrierkassenpflicht und finanzstrafrechtliche Neuerungen

Gegenfinanzierung der Steuerreform nimmt Gestalt an

Robert Rzeszut und Alexander Lang

Ein Eckpfeiler der Gegenfinanzierung der Steuerreform besteht in Mehreinnahmen aus der Betrugsbekämpfung. Bereits im Jahr 2016 erwartet die Bundesregierung aus den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen insgesamt ein zusätzliches Steueraufkommen 1,9 Mrd Euro Davon sollen 900 Mio Euro alleine auf die Einführung einer Registrierkassenpflicht entfallen. Verglichen mit dem gesamten Entlastungsvolumen der Steuerreform iHv 5,2 Mrd Euro soll allein mit der Registrierkassenpflicht somit mehr als ein Sechstel (!) der Gegenfinanzierung sichergestellt werden. Für Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht sieht das FinStrG neue Straftatbestände vor. Mit der nunmehr veröffentlichten Regierungsvorlage zur Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und der bereits erlassenen Barumsatzverordnung (BarUV) 2015 ist der Fahrplan zur Registrierkassenpflicht bereits im Detail vorgezeichnet. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick darüber, was ab auf Österreichs Unternehmer zukommt.

1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Registrierkassenpflicht

Ab sind nicht nur Buchführungspflichtige bzw freiwillig Buchführende, sondern auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner dazu verpflichtet, sämtliche Bareingänge täglich ...

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