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SWK 33, 20. November 2019, Seite 1436

Registrierkassensicherheitsverordnung: Wie laufen die Prüfungen ab?

Registrierkassen im Visier der Finanz

Markus Knasmüller

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist seit mehr als zwei Jahren in Kraft und führt neben dem Manipulationsschutz auch dazu, dass eine Überprüfung durch die Finanz nun wesentlich leichter möglich ist. Markus Knasmüller zeigt die Vorgangsweise der Finanz sowie mögliche entdeckte Mängel auf. Ebenso gibt er Tipps für die Vorbereitung auf derartige anstehende Überprüfungen.

1. Rechtliche Grundlagen

Seit , also seit mehr als zwei Jahren, sind Registrierkassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen, wobei die Einzelheiten durch die RKSV festgelegt worden sind. Die RKSV basiert dabei auf einer digitalen Signatur jedes einzelnen Registrierkassenbeleges, wobei diese einerseits einen Umsatzzähler – also die Summe aller bisherigen Umsätze mit dieser Kasse – und andererseits eine Verkettung zum letzten Beleg beinhaltet. Dadurch ist es unmöglich, andere Belege davor zu manipulieren, ohne dass dies auffallen würde. Für die Signatur gibt es grundsätzlich zwei Varianten, entweder die Signatur mit einer Smartcard (Signaturkarte) oder aber online mit einem sognannten HSM (Hardware-Sicherheitsmodul). Weiters sind die Eckdaten jedes Beleges in einem Dat...

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