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SWK 20-21, 25. Juli 2022, Seite 870

Reparaturbonus – was tun in der Kasse?

Wie wird der Bonus richtig ausgewiesen?

Markus Knasmüller

Der Reparaturbonus ist eine unbürokratische Förderungsmöglichkeit. Dieser Artikel zeigt, wie die diesbezügliche Abrechnung in der Registrierkasse funktioniert.

1. Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird dabei direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. Damit wird aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzfonds eine unbürokratische Förderung zur Verfügung gestellt. Partnerbetriebe müssen sich dabei registrieren und einer Prüfung durch die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) unterziehen und stehen dann auch vor der Frage, wie dieser Reparaturbonus in der Registrierkasse bzw im dazugehörigen Datenerfassungsprotokoll laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) abzubilden ist.

2. Gutscheine

Grundsätzlich wird im Registrierkassenerlass das Thema „Gutscheine“ klar geregelt:

„2.4.4. Barumsatz iSd § 131b Abs 1 Z 3 BAO

Gemäß § 131b Abs 1 Z 3 BAO sind Barumsätze im Sinn dieser Bestimmung Ums...

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