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Verlustausgleich
Die Verlustklausel des § 10 Abs 8 EStG 1988 bezieht sich auf sämtliche Formen des Verlustausgleichs. Sie versagt auch den Ausgleich von auf Investitionsfreibeträge zurückzuführenden Verlusten aus einer im Betriebsvermögen des Gesellschafters gehaltenen Personengesellschaftsbeteiligung mit dem sonstigen Ergebnis des beteiligten Unternehmens. Auch wenn der Mitunternehmer die Beteiligung an einer Personengesellschaft im Betriebsvermögen seines eigenen Betriebs hält, kann er Verluste, die auf einen in der Mitunternehmerschaft geltend gemachten Investitionsfreibetrag zurückzuführen sind, nur mit Gewinnen aus dieser Beteiligung ausgleichen. – (§ 10 Abs 8 EStG 1988), (Abweisung)
( 2010/13/0076)