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SWK 6, 15. Februar 2015, Seite 360

Mineralölsteuer: Gasöl

Der VwGH gelangt in teleologischer Auslegung zum Ergebnis, dass die Verwendung von Gasöl zum Befeuern eines Flammenrohrkessels als Ersatz der Befeuerung eines solchen Kessels mit festen Brennstoffen ein „Verheizen“ im Sinn des § 2 Abs 1 Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz und des § 9 Abs 1 Z 6 MinStG darstellt. – (§ 2 Abs 1 Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/16/0044)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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