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Umsatzsteueränderung bei Busbeförderungen in Deutschland
Erhebliche administrative Erleichterungen für Reisebüros
Ab wird der derzeit in Deutschland geltende Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (= Reverse Charge) für Umsätze in der Personenbeförderung mit Bussen abgeschafft. Diese bereits seit längerer Zeit geplante Regelung hat nicht nur für Busunternehmer selbst, sondern auch für deren Kunden wie Reisebüros, Reiseveranstalter und andere Unternehmer in der Leistungskette erhebliche Auswirkungen.
1. Gesetzesänderung in Deutschland
Im Zuge des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes, BGBl. I 2013, S. 1809, vom wurde u. a. auch in § 13b dUStG – dieser regelt den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – Abs. 6. mit den Ausnahmeregelungen wie folgt erweitert:
„Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers besteht
1.in einer Personenbeförderung, die der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Absatz 5) unterlegen hat,
2.in einer Personenbeförderung, die mit einem Taxi durchgeführt worden ist,
3.in einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr,
4.in der Einräumung der Eintrittsberechtigung für Messen, Ausstellungen und Kongresse im Inland,
5.in einer sonstigen Leistung einer Durchführungsgesellschaft an im Au...