zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2013, Seite 1284

Voraussetzungen für die Anrechnung der Haftungslohnsteuer beim Arbeitnehmer

Die Wortfolge des § 46 Abs. 1 Z 2 Satz 3 EStG: „Lohnsteuer … ist nur insoweit anzurechnen, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde“, ist so auszulegen, dass ein den Normen des Zivilrechts konformer Regress erfolgt sein muss, der neben anderen Voraussetzungen auch die vorangegangene Entrichtung der Haftungslohnsteuer durch den Arbeitgeber tatbestandsmäßig verlangt (vgl. § 1358 ABGB: „fremde Schuld bezahlt“). Das wirtschaftliche Tragen der Haftungslohnsteuer durch den Arbeitnehmer reicht in diesem Fall, anders als bei der Einbehaltung, nicht für die Anrechnung auf dessen Einkommensteuerschuld aus ().

Daten werden geladen...