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SWK 25, 1. September 2013, Seite 1107

Werbeabgabe bei Prospektwerbung und Druckkostenbeiträgen – bemerkenswerte Interpretation eines VwGH-Erkenntnisses

Eine Replik auf Punzhuber/Fragner, SWK-Heft 13/14/2013, 668 ff.

Roland Grabner und Ferdinand Rössler

Punzhuber/Fragner haben in SWK-Heft 13/14/2013, 668 ff., das VwGH-Erkenntnis vom , 2010/17/0104, in einer Weise interpretiert, die nicht unwidersprochen bleiben kann. Sie wollen erkennen, dass der VwGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgeht (vgl. ) und generell die Abschaffung der Werbeabgabepflicht von Druckkostenbeiträgen vorgibt. Seitens des BMF kann dieser Interpretation allerdings nicht gefolgt werden, weil der VwGH in Anlehnung an das Erkenntnis des , und unter Beibehaltung seiner ständigen Rechtsprechung zu einem anderen Ergebnis kommt, als es Punzhuber/ Fragner herauslesen.

1. Ausgangspunkt: VfGH-Erkenntnis vom September 2002

Ausgangspunkt der Diskussion ist das VfGH-Erkenntnis vom , B 171/02, in dem es, vereinfacht gesagt, darum ging, ob die Verbreitung von Werbeprospekten, die Zeitungen beigelegt werden, besteuert werden kann, während eine eigenständige Verbreitung derselben Prospekte, z. B. als Postwurfsendung an alle Haushalte, nicht der Werbeabgabe unterliegt. Der VfGH hat den Begriff „Veröffentlichung“ verfassungskonform interpretiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Veröffentlichung (Verbreitung) al...

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