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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 668

Werbeabgabe bei Prospektwerbung

Streifzug durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung

Gerald Punzhuber und Julia Fragner

In den letzten Jahren hatte der Handel bei Werbung mit Prospekten, Flugblättern oder Katalogen regelmäßig mit einer Doppelbelastung von Werbeabgabe zu kämpfen. Zum einen sind die Verteilungsunternehmen seit der VfGH-Entscheidung aus dem Jahr 2002 dazu verpflichtet, auf das Verteilungsentgelt von derartigen Medien ohne redaktionellen Teil Werbeabgabe einzuheben. Zum anderen beurteilte der VwGH im Jahr 2006 auch Druckkostenbeiträge der Lieferanten als werbeabgabepflichtig. Damit wurden Prospekte, die unter Kostenbeteiligung von Lieferanten erstellt und als Massensendungen an Haushalte zugestellt wurden, in den letzten Jahren doppelt mit Werbeabgabe besteuert. Das jüngste VwGH-Erkenntnis zur Werbeabgabe bei Prospektwerbung setzt dieser Doppelbelastung nun ein Ende, indem der VwGH mit der Rechtsauffassung des VfGH übereinstimmt, wonach erst die Verteilung der Prospekte eine werbeabgabepflichtige Veröffentlichung i. S. d. § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG darstellt und damit nur das Entgelt für die Verteilung der Werbeabgabe unterliegt.

1. Werbeabgabe und Prospektwerbung

Im Handel leisten Lieferanten und Produzenten regelmäßig Druck- oder Werbekostenbeiträge zu Prospekten, Flugblättern oder Katalogen. Da bei der Prospekt...

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