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SWK 9, 20. März 2017, Seite 526

Werbekostenzuschuss für Prospekte

Welches Entgelt ist für die Veröffentlichung von Werbebotschaften zu leisten?

Patrick Neubauer

Verteilt ein Handelsunternehmen Prospekte und bezieht es dafür Werbekostenzuschüsse von Unternehmen, die in diesen Druckwerken werben, ist zu klären, inwieweit diese Werbekostenbeiträge als Entgelt für diese Werbeleistung der Werbeabgabe unterliegen.

1. Sachverhalt

Die A-GmbH bezieht von diversen Unternehmen (Gartenfachmärkte) Werbekostenzuschüsse für Werbeeinschaltungen in von der A-GmbH herausgegebenen Druckwerken. In diesen Druckwerken werden von der A-GmbH über Abbildungen und Kurzbeschreibungen die Produkte der Lieferanten beworben. Diese Druckwerke (Prospekte) stehen einerseits im Kassenbereich der A-GmbH zur Verteilung bzw freien Entnahme bereit, werden andererseits aber auch im Quartalszyklus an Haushalte verschickt. Prospekte und Flugblätter sind im Fall der Zustellung keinem (anderen) Druckwerk beigelegt. Die Veröffentlichung wird von der A-GmbH vorgenommen.

2. Rechtsgrundlagen

Mit dem Werbeabgabegesetz (WerbeAbgG) 2000, BGBl I 2000/29, wurde die Besteuerung der Werbung neu geregelt. Gemäß § 1 Abs 1 WerbeAbgG idF BGBl I 2000/142 unterliegen der Werbeabgabe Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Steuerpflichtig ist die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken ...

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