Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 15. November 2012, Seite 1407

Nachträgliche Ausgaben bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Geänderte Judikatur in Deutschland: Abzug von Zinsen nach Veräußerung der Immobilie möglich

Ernst Marschner und Bernhard Renner

Der deutsche Bundesfinanzhof lässt Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die der Finanzierung der Anschaffung eines vermieteten Wohnhauses dienten, bei einer steuerbaren Veräußerung der Immobilie als (nachträgliche) Werbungskosten zum Abzug zu, soweit die Schulden durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. Es erhebt sich die Frage, inwieweit diese Judikatur angesichts der (unbegrenzten) Steuerhängigkeit von Veräußerungstransaktionen bei Immobilien, die allerdings einer „Flat Tax“, aber ohne Werbungskostenabzugsmöglichkeit unterliegen, auch für Österreich Geltung haben kann.

1. Rechtslage bei Veräußerungsgeschäften von Immobilien

In Österreich ist durch das 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 eine umfassende Änderung bzw. Erweiterung der Steuerhängigkeit bei der Veräußerung von Immobilien eingetreten. Entscheidendes Kriterium dabei ist, dass in der Mehrzahl der Fälle die Veräußerung einem fixen – gegenüber dem progressiven – günstigeren Steuersatz unterliegt, dafür aber der Abzug von Werbungskosten i. d. R. weitgehend ausgeschlossen ist. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten. W...

Daten werden geladen...