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PV-Info 3, März 2007, Seite 25

Verfall – Verjährung: Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Verfallsklauseln

Mag. Judith Morgenstern

Sowohl in Kollektivverträgen als auch in Arbeitsverträgen finden sich häufig Klauseln, wonach der Arbeitnehmer seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer bestimmten, meist sehr kurzen Frist von 3 oder 4 Monaten beim Arbeitgeber geltend machen muss, „widrigenfalls sie verfallen“ oder „erlöschen“ oder „verwirkt“ oder „präkludiert“ sind.

Was sind sog „Verfallsklauseln“?

Verfall bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der gesetzten Frist geltend machen muss, widrigenfalls seine Ansprüche für immer erlöschen. Der verfallene Anspruch kann nicht mehr eingeklagt werden und kann sogar wieder zurückgefordert werden, wenn er irrtümlich bezahlt wurde. Verfallsklauseln finden sich sowohl in Gesetzen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen als auch immer häufiger in Arbeitsverträgen.

Was ist der Unterschied zwischen Verfall und Verjährung?

Verjährungsbestimmungen finden sich meist (jedoch nicht ausschließlich) in Gesetzen. Verjährung bedeutet ebenso, dass das Recht binnen einer bestimmten Frist geltend gemacht werden muss. Im Unterschied zum Verfall führt die nicht rechtzeitige Geltendmachung binnen der Verjährungsfrist jedoch nicht zu einem gänzlichen Erl...

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