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PV-Info 3, März 2007, Seite 28

Aussetzungsvereinbarungen in Verbindung mit Wiedereinstellungszusagen

Rudolf Grafeneder

Aussetzungsvereinbarungen bzw Karenzierungen spielen im Bereich von Saisonbetrieben eine wichtige Rolle. In Zeiten mangelnder Betriebsauslastung bzw Betriebssperre werden Arbeitsverhältnisse ausgesetzt und gleichzeitig der Wiederantritt der Arbeit unter Anrechnung von Vordienstzeiten vereinbart.

Aussetzung oder Karenzierung?

Da ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht in jedem Fall zusteht, ist zu unterscheiden, ob

vorliegt.

Abgrenzung

Von einer „echten Aussetzung“ spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis vorübergehend unterbrochen wird und es im Zuge der Abmeldung zu keiner Auszahlung von Endabrechnungsansprüchen (zB Abfertigung) kommt. Dafür wird aber eine verbindliche Wiedereinstellungszusage vereinbart.

In der Praxis werden in Verbindung mit solchen Wiedereinstellungsvereinbarungen (Wiedereinstellungszusagen) oft Aussetzungsverträge mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen, die bei kritischer Betrachtung oft nicht gewollte Hinweise auf eine bloße Karenzierung darstellen.

Wie der OGH zur Abgrenzung zwischen Unterbrechung und Karenzierung wiederholt ausgeführt hat, lässt sich diese Frage nur aus den Umständen des Einzelfalls beurteilen.

Wesentliche Merkmale die auf eine echte Unterbrechung deute...

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