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iFamZ 2, März 2010, Seite 93

Das neue EPG – gesetzlicher Meilenstein oder kleinster gemeinsamer Nenner?

Überblick und kritische Würdigung der zivilrechtlichen Bestimmungen

Astrid Deixler-Hübner

Eine rechtliche Regelung für gleichgeschlechtliche Paare wurde schon seit Langem gefordert. Nun hat Österreich mit dem EPG (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz) als einer der letzten EU-Mitgliedstaaten eine Möglichkeit zur Legalisierung ihrer Partnerschaft geschaffen. Dementsprechend groß war daher auch das öffentliche Echo. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zivilrechtlichen Bestimmungen und unterzieht diese einer ersten kritischen Würdigung.

I. Allgemeines

Weil Personen gleichen Geschlechts gemäß der Definition des § 44 ABGB keine Ehe eingehen können, hat der Gesetzgeber – um Diskriminierungen auszuschließen – ein Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft (EPG) geschaffen, das mit in Kraft getreten ist. Ein erster Anlauf wurde vor eineinhalb Jahren mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPG) 2008 unternommen, das ebenso wie das FamRÄG 2008 an der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode gescheitert ist. Bislang ist allerdings ein Ansturm auf die Inanspruchnahme der neuen gesetzlichen Möglichkeit ausgeblieben.

Weil verschiedengeschlechtlichen Paaren die Ehe offensteht, gilt das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft nur f...

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