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Keine Ehe, aber ein Stück Familie
Bemerkungen zu EGMR 24. 6. 2010, Appl Nr 30141/04, Schalk und Kopf gg Österreich, iFamZ 2010/169, 260
Am entschied der EGMR über die Beschwerde von Horst Michael Schalk und Johann Franz Kopf, die Republik Österreich verwehre ihnen, einem Männerpaar, die Möglichkeit der Heirat und verstoße damit gegen die EMRK. Der EGMR wies die Beschwerde ab. Der Sukkus seiner Entscheidung lautet, dass nach gegenwärtigem Verständnis der EMRK die Vertragsparteien (member states) nicht verpflichtet sind, die Hetero-Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Weiters seien sie nicht verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren eine der Ehe gleiche oder ähnliche Institution zu bieten.
© Robert Fucik
I. Hauptpunkte der Entscheidung
A. Keine Pflicht zur Öffnung der Ehe und Schaffung eines gleichen/ähnlichen Rechtsinstituts
Die Entscheidung überrascht nicht. Wäre der Beschwerde stattgegeben worden, so hätte das bei vielen Vertragsparteien erhebliche Irritationen ausgelöst. Unterschiedliche Auffassungen von der Ehe seien erheblich – „[T]he Court observes that marriage has deep-rooted social and cultural connotations which may differ largely from one society to another [...] “ —, und demnach sollte ...