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iFamZ 1, Februar 2019, Seite 28

Das EPG 2009: Fehlkonzept, Gleichheitsimpuls und offene Baustelle

Schritte zur Gleichstellung – Übertrittsregelungen – plausibles Alternativmodell

Nikolaus Benke

Das Erkenntnis des G 258/2017 ua, mit dem die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden ist sowie die eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare, hat eine jahrelange Rechtsentwicklung vollendet, im Zuge derer diskriminierende Andersbehandlungen des EPG 2009 erkannt und beseitigt worden sind. Der Beitrag zeichnet zunächst die wichtigsten Schritte dieser Gleichstellung nach. Anschließend widmet er sich der Frage, was es braucht, um rechtlich abzusichern, dass eingetragene Partnerinnen/Partner direkt und ohne Nachteile in das Format der Ehe (sowie umgekehrt Ehegattinnen/Ehegatten direkt und ohne Nachteile in das Format der eingetragenen Partnerschaft) gelangen können. Den Abschluss bildet eine knappe Skizze, wie das gegenwärtig dem Eherecht weitgehend gleiche EPG verändert werden sollte, damit es verschiedengeschlechtlichen wie gleichgeschlechtlichen Paaren, die sich rechtlich binden wollen, eine attraktive Alternative zur Ehe bietet.

I. Hintergrund und Überblick

Mit dem Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes begannen 2008 die Vorarbeiten zum Eingetragene Partnerschaft-Gesetz 2009 (EPG 2009). Somit weist das Projekt EPG eine zehnjährige Geschichte auf. Dieses Jubiläum lädt ein, wichtige Mo...

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