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Praxisleitfaden Insolvenzrecht

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4224-6

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden Insolvenzrecht (5. Auflage)

S. 22510. Insolvenz und Steuern

10.1. Allgemeines

Zu steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Ausgleich → siehe auch im Kapitel 1. (am Ende); zu steuerrechtlichen Problemstellungen hinsichtlich der Körperschaftsteuer bei einer nicht eröffneten Insolvenz einer GmbH → siehe auch im Kapitel 4.2.

Durch die Insolvenzeröffnung (ausgenommen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung) geht nach herrschender Lehre und Rechtsprechung die Eigenschaft des Schuldners als zur Rechnungslegung verpflichteter Unternehmer unter. Das bedeutet, dass die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB auch in der Insolvenz prinzipiell weiter besteht. Da nun das der Insolvenz unterworfene Vermögen mit der Insolvenzeröffnung dem Schuldner entzogen ist, geht die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht hinsichtlich des Massevermögens auf den Insolvenzverwalter über. Ab Insolvenzeröffnung übernimmt er daher die Geschäfte und wickelt sie anstelle des Schuldners ab.

Aus abgabenrechtlicher Sicht gehört der Insolvenzverwalter zum Personenkreis des § 80 BAO. Er gilt als ein zur Vertretung der Masse bestimmtes Organ. Der Insolvenzverwalter hat daher jedenfalls die abgabenrechtlichen Rechte des Schuldners wahrzunehmen und ...

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