Praxisleitfaden Insolvenzrecht
5. Aufl. 2023
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S. 1988. Das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Kridadeliktes
8.1. Allgemeines
Im Jahr 2000 wurde eine umfassende Novelle des Kridastrafrechtes vorgenommen. Ziel dieser Novelle war die Entkriminalisierung unternehmerischen Misserfolges. Denn nach der vor dieser Novelle bestehenden Rechtslage war die Verurteilung wegen „fahrlässiger Krida“ das siebenthäufigste Delikt von insgesamt 200 Strafdelikten und auch die Verurteilungen in absoluten Zahlen stiegen jährlich kontinuierlich an. Trotz dieser Reform wurden allerdings Stimmen laut, die befürchten, dass die Strafgerichte statt der – schwerer zu erreichenden Verurteilung – nach dem Tatbestand der „grob fahrlässigen Gläubigerbeeinträchtigung“ nunmehr vermehrt wegen betrügerischer Krida urteilen werden und somit das Ziel der Novelle konterkariert wird. Dazu gleich unten eine Statistik aus dem Jahr 2013.
Als unmittelbare Täter für Kridadelikte kommen dabei in Betracht
der Schuldner,
Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates und Prokuristen,
sonstige leitende Angestellte, denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung zukommt,
bei Bestechungshandlungen könnten auch Organe des Insolvenzverfahrens theor...