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PV-Info 5, Mai 2018, Seite 13

Kann vom kollektivvertraglichen Mindestentgelt eine monatliche Reinigungspauschale abgezogen werden?

Thomas Rauch

Die kollektivvertraglichen Mindestentgelte sind in der Regel in Geldbeträgen festgelegt und insoweit daher (mangels einer gegenteiligen Bestimmung im Kollektivvertrag) auch zwingend in Geld zu bezahlen. Das im Bereich der Kollektivverträge geltende Geldzahlungsgebot schließt (ungeachtet aller Günstigkeitsüberlegungen) in diesem Bereich abweichende Sondervereinbarungen (§ 3 Abs 2 ArbVG) aus ().

Sachverhalt

Im konkreten Fall ist es um den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (früher: BAGS-KV) gegangen. Der Arbeitgeber hat monatlich exakt die kollektivvertraglichen Mindestsätze ausbezahlt und eine Reinigungspauschale von 14 € abgezogen. Dem Revisionswerber war es daher nicht zumutbar (§ 9 Abs 2 AlVG), den ihm vom AMS vermittelten Arbeitsplatz anzunehmen.

Geldzahlungsgebot

Der VwGH teilt damit die restriktive Judikatur des OGH zum Mindestentgelt. Der OGH hat nämlich zunächst festgehalten, dass die Anrechnung eines Sachbezugs auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt unzulässig ist (). Davon ist aber die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben einem Bruttogehalt, welches dem kollektivvertraglichen Bruttomonatsgehalt entspricht, d...

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