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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnnebenkosten nur der Privatanteil der PKW-Kosten anzusetzen ist (), blieb die Finanzverwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung. Auch die am ausgegebene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70, lässt Interpretationsspielraum. Der folgende Beitrag soll eine Rückschau auf die bisherigen Ansichten und eine Entscheidungsgrundlage für die Praxis bieten.
Ausgangslage
Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhalten neben ihrem Geschäftsführerbezug häufig auch ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das sie auch für private Fahrten nutzen können. Für Vergütungen jeder Art (darunter fällt auch die Privatnutzung firmeneigener Kraftfahrzeuge) an wesentlich beteiligte Gesellschaf...