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GesRZ 1, Februar 2019, Seite 4

ESMA verlängert Produktinterventionen für binäre Optionen und Differenzgeschäfte

Wie in dieser Rubrik berichtet, hatte die ESMA den Vertrieb von binären Optionen und finanziellen Differenzgeschäften (CFDs) befristet beschränkt (vgl Th. Barth/Durstberger, GesRZ 2018, 68; dies, GesRZ 2018, 204).

Das ursprünglich seit für drei Monate in Kraft stehende Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger wurde von der ESMA bereits im letzten Jahr bis zum verlängert (siehe https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-renew-prohibition-binary-options-further-three-months). Grund waren nach wie vor erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Anlegerschutz. Nun hat die ESMA erneut, zum zweiten Mal, das Verbot für weitere drei Monate verlängert (siehe https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-renews-binary-options-prohibition-further-three-months-2-january-2019).

Gleiches gilt für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf von CFDs. Die seit in Kraft stehenden Beschränkungen wurden nach einer ersten Verlängerung um drei Monat bis zum (siehe https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-renew-restriction-cfds-further-three-months) nun erneut um weitere drei Monate verlängert (siehe https:/...

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