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GesRZ 1, Februar 2019, Seite 3

Kapitalmarktgesetz 2019

Am langte der Ministerialentwurf für das Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) im Nationalrat ein (118/ME 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00118/index.shtml). Eine Anpassung des KMG wurde durch die neue Prospektverordnung S. 4 (Verordnung [EU] 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, ABl L 168 vom , S 12) notwendig.

Der Ministerialentwurf umfasst im Wesentlichen die Aufhebung des KMG aF und die Übertragung der Regeln für das (nicht harmonisierte) öffentliche Angebot von Veranlagungen in das KMG 2019. Da die Regeln für öffentliche Angebote von Veranlagungen und Wertpapiere im KMG aF weitgehend verwoben waren und durch die nunmehr unmittelbar anwendbare Verordnung (EU) 2017/1129 nationale Regelungen für Wertpapiere nicht mehr zulässig sind, wurden diese beseitigt und das bestehende Regime für Veranlagungen in das KMG 2019 übertragen. Daneben finden sich die notwendigen Begleitregelungen für die Anwendbarkeit und Durchsetzung der Verordnung (EU) 2017/1129.

Die Begutacht...

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