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GesRZ 1, Februar 2019, Seite 3

Entschließungsantrag zur Neuregelung des Verfahrens zur Überprüfung der Barabfindung von ausgeschlossenen Anteilsinhabern nach dem GesAusG

Am wurde von den Abgeordneten der NEOS-Fraktion ein Entschließungsantrag zur Reform des GesAusG in den Nationalrat eingebracht (592/A[E] 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00592/index.shtmll). Das GesAusG gibt einem Hauptgesellschafter bzw Hauptaktionär (mit mindestens 90 % Stimmanteil) einer AG oder GmbH die Möglichkeit, die Minderheitsgesellschafter auszuschließen. Die Minderheitsgesellschafter haben nach einem ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss zwar nicht mehr die Möglichkeit, den Beschluss zu bekämpfen, jedoch Anspruch auf eine angemessene Barabfindung. Die Angemessenheit der – vom Hauptgesellschafter bzw Hauptaktionär errechneten – Barabfindung kann in einem eigenen Gremialverfahren überprüft werden.

Dieses Verfahren sei dem Antrag zufolge grundsätzlich sinnvoll, beinhalte jedoch einige Schwächen, die im Zuge eines Reformvorschlags beseitigt werden sollen. Ein maßgebliches Problem sei die Kostenstruktur. Abseits der „unbefriedigenden Kostenregelung“ komme es in der Praxis häufig auch dazu, dass Minderheitsgesellschafter nur deshalb Anteile erwerben, um anschließend einen Antrag auf Überprüfung stellen zu können, um unv...

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