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IRZ 3, März 2016, Seite 131

ESMA veröffentlicht Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen – ein Schritt in die richtige Richtung?

Hermann Kleinmanns

Im Oktober 2015 hat die ESMA Leitlinien zur Anwendung alternativer Leistungskennzahlen veröffentlicht, die ab Mitte 2016 von kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU zu beachten sind. Die BaFin hat der ESMA bereits mitgeteilt, dass sie den Leitlinien nachkommen, d.h. sie durchsetzen (enforcen) wird.

Im vorliegenden Beitrag werden die Leitlinien vorgestellt, den Vorgängerempfehlungen von CESR vergleichend gegenübergestellt und die Bindungswirkung der ESMA-Verlautbarung beleuchtet.

1. Einleitung

Im Oktober 2015 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (bzw. Alternative Performance Measures (APM)) veröffentlicht. Gegenstand der ESMA-Leitlinien (2015) ist die Verwendung von APM bzw. Pro-forma-Kennzahlen durch kapitalmarktorientierte Unternehmen im Rahmen der Finanzberichterstattung. Die Leitlinien sind ab anzuwenden und ersetzen zu diesem Zeitpunkt die bis dahin noch gültigen Empfehlungen des Committee of European Securities Regulators (CESR), der Vorgängerorganisation der ESMA.

In diesem Beitrag werden nach einem Aufriss zur thematischen Einordnung (Kapitel 2) die ESMA-Leitlinien (2015) in Kapitel 3 vorgestellt ...

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