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Neue Regeln für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Teil 1: Grundsachverhalte und Bilanzierung bei Leasinggebern gemäß
Das IASB hat nach über zehnjähriger Diskussion mit verschiedenen Entwürfen und Diskussionspapieren die Abbildung von Leasingverhältnissen nach IFRS neu geregelt. Nach dem noch ausstehenden Endorsement der EU sollen diese voraussichtlich ab dem pflichtgemäß zu beachten sein. Im vorliegenden Beitragsteil werden die neuen Begrifflichkeiten und Angabepflichten dargestellt und vor dem Hintergrund der Adressatennützlichkeit diskutiert. Zudem werden die vergleichsweise wenig veränderten Bilanzierungssachverhalte bei Leasinggebern thematisiert.
1. Einleitung
Nach einem langen Standardisierungsprozess wurde IFRS 16 – Leases am als neuer Rahmen für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen durch das IASB veröffentlicht. Seine Anwendung ist für Geschäftsjahre verpflichtend, die ab dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung wird gestattet, aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung zwischen beiden Standards allerdings nur in Verbindung mit der Anwendung von IFRS 15.
Im Kern der Überarbeitung stand ausdrücklich die Abbildung von Leasingverhältnissen auf der Leasingnehmerseite, die grundlegend reformiert wurde. Dabei gilt erfreulicherweise für den Leasingnehmer ein einziges A...