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IRZ 4, April 2017, Seite 143

Nutzung der Bilanzierungsausnahme für geringwertige Leasinggüter im Finanzierungsleasing nachbeim Übergang auf

Der Fall – die Lösung

Jens W. Brune

1. Einführung

Mit der Einführung von IFRS 16 ändert sich insbesondere die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bei Leasingnehmern. Bei diesen werden mit dem Wegfall der bisherigen Unterscheidung zwischen operativem und Finanzierungs-Leasing grundsätzlich alle Miet- und Leasingverhältnisse bilanzwirksam. Aus Vereinfachungs- und Praktikabilitätsgründen wurden in den Standard jedoch zwei optionale Ausnahmen aufgenommen: So kann für kurzfristige Leasingverhältnisse und solche, die Leasinggegenstände von geringem Wert betreffen, eine sofortige Aufwandserfassung der Leasingzahlungen erfolgen.

Insbesondere mit der optionalen Bilanzierungsausnahme für geringwertige Leasinggüter wollte der IASB den im Standardentwicklungsprozess vorgebrachten Bedenken der Anwender entgegentreten, dass die neue Leasingnehmerbilanzierung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand bei gleichzeitig geringem Informationsnutzen für die Abschlussadressaten verbunden sei. Um die Anwendung der neuen Regelungen zur Leasingnehmerbilanzierung auf wesentliche Anwendungsfälle in den Unternehmen beschränken zu können, räumt IFRS 16.5(b) dem bilanzierenden Unternehmen das Wahlrecht ein, für geringwertige Leasinggüter kein Nutzungs...

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