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IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2019
Das Geschäftsjahr 2019 bringt wieder verschiedene Änderungen für IFRS-Bilanzierer. Neben Anpassungen an einzelnen Standards, teilweise im Rahmen des annual improvements project (AIP) 2015–2017, stellt insbesondere die erstmalige Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ die Praxis vor besondere Herausforderungen. Neu ist darüber hinaus die Interpretation IFRIC 23, die Unsicherheiten bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung thematisiert. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die das laufende Geschäftsjahr 2019 betreffenden Neuerungen und Anpassungen an den Rechnungslegungsvorschriften des IASB.
1. Vorbemerkungen
Nach den Vorgaben des IASB müssen die hier dargestellten Änderungen für Geschäftsjahre ab dem beachtet werden – sie entfalten ihre Gültigkeit damit regelmäßig für das laufende Geschäftsjahr 2019. Abb. 1 stellt die Neuerungen zusammen und beinhaltet zudem Hinweise auf den Stand des Endorsement-Verfahrens.
2. Die geänderten Vorschriften im Einzelnen
2.1. Modifikation von IAS 19 betreffend Planänderungen, Planabgeltungen oder Plankürzungen
Sofern ein Pensionsplan unterjährig modifiziert wird, z.B. durch Planänderungen, Plankür...