Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 5, Mai 2022, Seite 205

IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2022

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Regelmäßig bringt der Anfang eines neuen Jahres für IFRS-Bilanzierende auch einige Veränderungen oder gar gänzlich neue Regelungen für die Rechnungslegung. Zu Beginn des Jahres 2022 waren es – ähnlich wie schon in den Jahren zuvor – allerdings nur wenige Neuerungen. Letztmals waren in den Jahren 2018 und 2019 mit IFRS 15 und IFRS 16 vollständige neue Standards in der EU anzuwenden. Für das Jahr 2022 sind sowohl Einzeländerungen an Standards als auch Modifikationen, die aus dem annual improvements project 2018–2020 stammen, relevant. Die Gültigkeit der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie schon unterjährig im Jahr 2020 kurzfristig verabschiedeten temporären Veränderung an IFRS 16 wurde zudem bis zum verlängert. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften.

1. Überblick über die geänderten Standards

Abb. 1 listet die durch das IASB geänderten Standards auf, die im Geschäftsjahr 2022 erstmals anzuwenden sind, und stellt den Stand des EU-Endorsementverfahrens dar.

2. Die geänderten Vorschriften im Einzelnen

2.1. Ergänzung zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ im Zusammenhang mit COVID-19-...

Daten werden geladen...