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IRZ 5, Mai 2023, Seite 205

IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2023

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Nachdem zuletzt in den Jahren 2018 und 2019 mit IFRS 15 und IFRS 16 vollständige Standards erstmals in der EU anzuwenden waren, bringt das Jahr 2023 mit der Erstanwendung von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ nun seit einigen Jahren wieder eine gänzlich neue Vorschrift. Darüber hinaus sind auch Modifikationen an bestehenden Standards für das laufende Geschäftsjahr 2023 relevant. Somit gehen die kontinuierlichen Veränderungen, denen die IFRS unterliegen, weiter. Effekte aus einem annual improvements project spielen dagegen in diesem Jahr keine Rolle. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in den Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Neuerungen bzw. die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften für das Jahr 2023.

1. Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards

Abb. 1 listet die neuen bzw. durch das IASB geänderten Standards auf, die im Geschäftsjahr 2023 erstmals anzuwenden sind, und stellt den Stand des EU-Endorsementverfahrens dar.

2. Die neuen und geänderten Vorschriften im Einzelnen

2.1. IFRS 17 „Versicherungsverträge“

Mit dem Inkrafttreten von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ wird der bisherige IFRS 4 ersetzt. Allerdings waren schon vor dem Zeitpunkt der erstmali...

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