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Bilanzielle Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten (insbes. Zinsswaps) des Handelsbestands nach HGB und IFRS bei Kreditinstituten
Als Folge der Finanzmarktkrise wurden zusätzliche Regulierungsanforderungen an die Vertragspartner von Derivaten gestellt mit dem Ziel einer höheren Transparenz von Derivategeschäften und einer hohen Sicherheit bei der Abwicklung dieser Geschäfte. Dies hat u.a. dazu geführt, dass Kreditinstitute bei Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten zunehmend auf zentrale Kontrahenten zurückgreifen (müssen) sowie Vereinbarungen über die tägliche Abrechnung und die Zahlung einer Variation Margin in Form von Barsicherheiten treffen (müssen). Für bestimmte Derivate, die gemäß der EMIR-VO der Clearingpflicht über einen zentralen Kontrahenten (Clearinghaus) unterliegen, sind solche Vereinbarungen verpflichtend; aber auch bei nicht clearingpflichtigen Derivaten erfolgt vielfach eine tägliche Abrechnung und Besicherung. Fraglich ist, wie sich eine solche Vereinbarung auf die Bilanzierung auswirkt, insbesondere, ob die Vereinbarung einer Variation Margin in Form von Barsicherheiten zu einer Nettodarstellung von Derivaten und Variation Margin in der Bilanz führt.
1. Einführung
Die Frage der Nettodarstellung steht aufgrund von aufsichtsrechtlich relevanten Nettingvereinbarungen und aufsichtsrechtli...