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IRZ 2, Februar 2014, Seite 50

Fair Value Measurementnach IFRS 13

IDW RS HFA 47 zu Einzelfragen der Fair Value-Ermittlung

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Anders als sein Name es vermuten lassen mag, stellt der Fair Value gerade nicht einen in dem Sinne fairen Wert dar, dass er sich leicht und eindeutig ermitteln lässt. Mit dem im Mai 2011 veröffentlichten und im Dezember 2012 endorsten IFRS 13 (Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Measurement)) hatte es sich das IASB zum Ziel gesetzt, durch eine normierte Fair Value-Definition zugleich die Fair Value-Bilanzierung zu vereinheitlichen. IFRS 13 ist ab dem anzuwenden und entfaltet somit Gültigkeit für die (Konzern-)Abschlüsse der aktuellen Berichtssaison. In seiner Sitzung am hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit IDW RS HFA 47 die „IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13” verabschiedet, die sich mit Zweifelsfragen bei der Anwendung von IFRS 13 auseinandersetzt.

In IRZ Heft 1/2014 (S. 7–10) haben die Autoren das Konzept der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13 dargelegt und darüber hinaus Praxishinweise zur Ermittlung und Anwendung dieses Bewertungsmaßstabs gegeben. Im Folgenden werden, basierend hierauf, ausgewählte Einzelfragen betreffend die Fai...

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