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IRZ 5, Mai 2018, Seite 209

Überprüfung der Unternehmensplanung in IFRS-Abschlüssen

Christian Zwirner und Gregor Zimny

In den Abschluss nach IFRS fließen mittelbar regelmäßig Planungen des Managements zur künftigen Entwicklung des betreffenden Unternehmens, der Entwicklung einzelner Beteiligungen oder bezogen auf künftige Zahlungszuflüsse aus einzelnen assets ein. Insofern muss das Management für Zwecke des IFRS-Abschlusses regelmäßig Planungsrechnungen erstellen bzw. Cashflow-Prognosen abgeben. Mit dem Praxishinweis 2/2017 stellt das IDW eine Verlautbarung zur Verfügung, die für den Wirtschaftsprüfer und auch für das Management des betreffenden Unternehmens zur Plausibilisierung von Planungsrechnungen herangezogen werden kann.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Impairment-Tests nach IAS 36 stellen Planungsrechnungen des Managements einen wesentlichen Bestandteil der Beurteilung dar. Die Relevanz von Planungsrechnungen geht allerdings über das Anwendungsgebiet von IAS 36 weit hinaus. Die Rechnungslegung nach IFRS ist stark vom Fair Value-Gedanken geprägt. Zentrale Vorschrift ist in diesem Zusammenhang der Standard IFRS 13, der übergreifend das Konzept des beizulegenden Zeitwerts regelt.Nicht selten stellen für die Ermittlung des Fair Values Planungsrechnungen des Unternehmens die ...

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