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iFamZ 4, August 2018, Seite 237

Verbesserter Rechtsschutz im HeimAufG

HeimAufG-Novelle beendet rechtliche Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

Susanne Jaquemar, Stefanie Breinlinger und Daniela Ursprung

Die Änderung des HeimAufG ermöglicht einen Rechtsschutz für alle fremduntergebrachten Kinder und Jugendlichen hinsichtlich Freiheitsbeschränkungen, unabhängig davon, in welcher Einrichtung diese leben. Im Folgenden soll exemplarisch gezeigt werden, welche Formen von Freiheitsbeschränkungen der Bewohnervertretung in der Praxis bereits begegnet sind und welche Gesichtspunkte bei der Beurteilung ihrer Verhältnismäßigkeit einfließen können.

I. Gesetzwerdungsprozess

Bis zum gab es für die Anwendung von Freiheitsbeschränkungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen keine gesetzliche Grundlage. Diese fanden somit im „rechtsfreien Raum“ statt. Dennoch gelten die Regelungen des HeimAufG bereits seit 2005 für Freiheitsbeschränkungen an jenen Minderjährigen, die in Einrichtungen des bisherigen Anwendungsbereichs des HeimAufG betreut werden, wie zB Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Mit der HeimAufG-Novelle wurde nun die Grundlage für einen umfassenden Rechtsschutz für alle Kinder und Jugendlichen geschaffen – unabhängig davon, in welcher Einrichtung sie leben. Diese Ausweitung des Anwendungsbereichs ist ua das Ergebnis des konsequenten Aufzeigens von Rechtsschutzdefiziten in diesem Bereich von Organisationen wie den OP...

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