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GesRZ 1, Februar 2014, Seite 23

Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen

Christoph Klampfl

Die folgende Darstellung setzt sich mit den grundlegenden Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten des Fruchtgenusses am Gesellschaftsanteil auseinander, legt mögliche Konfliktlinien offen und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.

I. Einleitung

Der Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen hat in der Praxis eine hohe Bedeutung, ein wichtiger Anwendungsbereich liegt in Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge, bei der Fruchtgenussrechte zu Versorgungszwecken und zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen durch Begründung zu Lebzeiten oder durch Verfügungen von Todes wegen eingeräumt werden.

Die Besonderheiten des Fruchtgenusses an einem Gesellschaftsanteil sind die dingliche Rechtsgemeinschaft, die zwischen Gesellschafter und Fruchtnießer begründet wird, und die Trennung von Vermögenssubstanz und Nutzung, dh von Einflussnahme und Entscheidungsfindung einerseits und dem Anspruch auf vermögensrechtliche Vorteile andererseits. Im Zusammenspiel mit mehreren Beteiligten (belasteter Gesellschafter, Fruchtnießer, Gesellschaft, sonstige Gesellschafter) sowie verschiedenen relevanten Regelungssystemen (Fruchtgenussabrede, Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag,...

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