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Fruchtgenuss an Gesellschaftsanteilen und Stimmrechtsausübung
Fruchtgenuss und Stimmrechtsausübung scheinen seit Jahren in Österreich eine klare Sache zu sein. Die hL geht dabei auf eine Untersuchung von St. Frotz zum Recht der Personengesellschaften, vor rund 30 Jahren ebenfalls in der GesRZ erschienen, zurück. Es ist mir eine Ehre, anlässlich eines Jubiläums dieser renommierten Zeitschrift einige Gedanken zum oben genannten Thema zu präsentieren, die vielleicht eine neue Sichtweise eröffnen. Der GesRZ als zentraler Quelle des Gesellschafts- und Unternehmensrechts sei auf diesem Weg alles Gute für die nächsten Jahrzehnte gewünscht und den Herausgebern für ihre intensive Arbeit und das stete Achten auf die Qualität der GesRZ gedankt.
I. Einleitung
Die Einräumung von Fruchtgenussrechten – nicht zuletzt zur Abdeckung des Pflichtteils – erfreut sich bei Unternehmensübergaben (in der Familie) einiger Beliebtheit. Dabei wird ein Haupterbe bestimmt, der das Unternehmen übernehmen und fortführen soll, während die Geschwister als weichende Erben zur finanziellen Abdeckung (ihres Pflicht- oder Erbteils) ein Fruchtgenussrecht an allen oder Teilen der Unternehmensanteile erhalten. Auch der (Ehe-)Partner des Unternehmers kann mittels eines Fruchtgenussrech...