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iFamZ 4, Juli 2012, Seite 188

Reformvorschläge für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Legaldefinition – wechselseitige Rechte und Pflichten – Erbrecht – Mietrecht – Trennung – Unterhalt

Constanze Fischer-Czermak und Barbara Beclin

Die Autorinnen dieses Beitrags waren mit der Aufgabe betraut, für den 18. Österreichischen Juristentag in Linz (Mai 2012) das Gutachten in der Abteilung Zivilrecht zum Regelungsbedarf bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu erstellen. Im Folgenden werden die darin auf Basis einer Analyse der derzeitigen Rechtslage und eines Vergleichs mit den einschlägigen Regelungen anderer europäischer Staaten erarbeiteten Vorschläge zur Regelung faktischer Lebensgemeinschaften im Überblick dargestellt.

I. Legaldefinition der Lebensgemeinschaft

Die Lebensgemeinschaft kommt zwar in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen vor, wird dort aber nicht definiert. Von der Rsp wurden die wesentlichen Merkmale herausgearbeitet. Danach ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine eheähnliche Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, die zwar auf gewisse Dauer angelegt, aber jederzeit lösbar ist und auf einem Zusammengehörigkeitsgefühl der Partner beruht. Diese Judikatur könnte einer gesetzlichen Definition zugrunde gelegt und so in Hinkunft bei deren Auslegung herangezogen werden. In diesem Sinne könnte eine Begriffsbestimmung lauten:

„Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine im äußeren Ersche...

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