Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, Juli 2012, Seite 198

PACS und „Ehe light“ – Modelle für Österreich?

Gesetzliche Regelung „ehenaher“ Lebensgemeinschaften

Katharina Neumayr und Matthias Neumayr

In einigen europäischen Staaten wurden in den letzten 15 Jahren Formen einer „Ehe light“ geschaffen, die im Vergleich zur traditionellen Ehe ein geringeres Maß an Bindungshöhe aufweisen und zugleich auch mit Rechtsfolgen von geringerer Tragweite ausgestattet sind; typischerweise stehen sie verschieden- wie auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Berühmtestes Beispiel ist der französische „pacte civil de solidarité“ (PACS) aus dem Jahr 1999. Die Niederlande kennen seit 1998 eine ehenahe „registrierte Partnerschaft“ (geregistreerd partnerschap) mit einem jederzeitigen einseitigen Auflösungsrecht. Das „gesetzliche Zusammenwohnen“ (wettelijke samenwoning bzw cohabitation légale) in Belgien (seit 2000) wiederum ist als vermögensrechtlich orientierte Zweckgemeinschaft mit gewissen unterhaltsrechtlichen Folgen ausgestaltet. Im Mittelpunkt des Beitrags steht der PACS. Abschließend wird kurz die Frage behandelt, ob die Möglichkeit eines „Sich-Verzippens“ auch für Österreich in Erwägung gezogen werden soll.

I. Eheliches und eheähnliches Zusammenleben im Code civil

Seit einer entsprechenden Novellierung des Code civil (CC) im Jahr 1999 stehen in Frankreich drei gesetzlich geregelte Formen des...

Daten werden geladen...