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Empirische Grundlagen für die Weiterentwicklung des Ehe‑ und Partnerschaftsrechts
Das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) wurde vom BMJ beauftragt, Grundlagen für die Weiterentwicklung des Ehe- und Partnerschaftsrechts zu erarbeiten. Die vom IRKS durchgeführte Studie, die mit Ende 2021 abgeschlossen sein wird, basiert auf zwei standardisierten empirischen Erhebungen: Zum einen werden Expert*innen in einer Online-Erhebung befragt, zum anderen wird ein repräsentatives Sample der österreichischen Bevölkerung (n = 1.000) per Telefon interviewt. Am Beginn der Studie standen explorative Expert*innengespräche, deren Ergebnisse in diesem Beitrag präsentiert werden. Der Beitrag skizziert die wichtigsten Fragestellungen und Spannungsfelder, die im Rahmen der Studie – und der Reform – behandelt werden sollen.
I. Grundlegendes
Über die Notwendigkeit einer Reform des österreichischen EheG, das seit 1938 in Geltung ist, besteht weitgehend Konsens. Trotz mehrerer Anpassungen enthält es Regelungen, die sowohl im Verfahren als auch im Ergebnis zu unbefriedigenden Situationen bzw Lösungen führen – „den familiären Frieden keineswegs befördern, sondern vielmehr eine Auseinandersetzung forcieren“. Spätestens seit jenem VfGH-Erkenntnis, das mit die Ehe für gleichgeschlechtl...