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iFamZ 3, Mai 2012, Seite 150

Das Testament der entmündigten oder besachwalteten Person

Ein Leitfaden für den Praktiker durch die (historischen) Rechtsschichten

Wilhelm Tschugguel

Immer wieder ist die Frage der (richtigen) Testamentsform einer besachwalteten Person Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtungen und von Entscheidungen des OGH, geht es doch vielfach nicht bloß um die „richtige“ Erbfolge, sondern auch um Haftungsfragen, wenn Richter, Notar oder Rechtsanwalt in ihrer Beratung oder Mitwirkung bei letztwilligen Verfügungen besachwalteter Personen juristisch falsch agiert haben. Tatsächlich kommen auch aus der juristischen Praxis laufend Anfragen, wie eine besachwaltete Person formrichtig testieren kann, vor allem aber – und hier wird es kompliziert – ob eine besachwaltete (oder bloß einstweilen besachwaltete) Person im Zeitpunkt der Errichtung ihrer letztwilligen Verfügung die ihr offenstehende Testamentsform auch tatsächlich punktgenau getroffen hat, denn maßgebend sind die zur Zeit der Errichtung des letzten Willens geltenden Formgebote. Die folgenden Ausführungen sollen daher – ohne allzu sehr in die Tiefe zu gehen – dem Rechtsanwender einen praktischen Leitfaden durch die spezifischen Rechtsschichten von der Entmündigungsordnung (vor ) über das Sachwalterrecht (ab ) und innerhalb des Geltungsbereichs des Sachwalterrechts durch die Änderungen des...

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