Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
8. Aufl. 2015
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S. 5Vorwort zur 8. Auflage
Utrum rapina possit fieri sine peccato? – Kann Raub geschehen ohne Sünde? Schon große Denker wie Thomas von Aquin befassten sich mit der staatlichen Kompetenz zur Einhebung von Steuern. In seiner Summa Theologica arbeitete der Philosoph und Theologe unter dem eingangs genannten plakativen Titel die staatliche Grundprärogative der Besteuerung als Beispiel für solch einen „legalen Raub“ heraus. Allerdings nur unter der Prämisse, dass der Staat dabei mäßig bleibe. Misst man den wohlbekannten, Jean-Baptiste Colbert (1665–1683 französischer Finanzminister) zugeschriebenen Ausspruch Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält an diesem Postulat, wird das französische Steuersystem unter Ludwig XIV. den Aquin’schen Mäßigkeitstest eher nicht bestehen. Der brandenburgische Kameralist Johann Wilhelm von der Lith (1709–1775) hingegen sah den Angelpunkt des ganzen Finanzwesens darin, die Untertanen mit keinen höheren Steuern zu belegen, als es die Wohlfahrt erfordert (Neue vollständig erwiesene Abhandlung von denen Steuern, Ulm 1766). Vorbildlich in seiner Maßhaltung, aber ...