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GesRZ 1, Februar 2013, Seite 38

Kapitalerhaltung: Verdeckte Einlagenrückgewähr im Fall einer unangemessenen Mietzinsvereinbarung zulasten der Gesellschaft

Ulrich Torggler

§§ 82 und 83 GmbHG

1. Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr durch Vereinbarung eines unangemessen hohen Mietzinses: Der Mietvertrag ist im Umfang der Überschreitung des angemessenen Mietzinses nichtig.

2. Ein im Mietvertrag vereinbartes Aufrechnungsverbot steht der Wahrnehmung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht entgegen.

3. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG ist ein zusätzlicher, mit der Rückforderung verbotswidriger Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht konkurrierender Anspruch.

(LG Klagenfurt 2 R 18/12t; BG Villach 6 C 113/09p)

Der Kläger war bis Mai 2007 Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der beklagten GmbH; Minderheitsgesellschafterin war C. S. Mit schriftlichem Mietvertrag vom vermietete der Kläger eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Gebäude ab auf unbestimmte Zeit an die beklagte Partei. Der Kläger unterschrieb diesen Mietvertrag einerseits als Vermieter, andererseits als geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der beklagten Partei. Der sich unter Berücksichtigung der vereinbarten Wertsicherung aus dem Mietvertrag ergebende Mietzins betrug von Oktober 2007 bis Novembe...

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