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PV-Info 9, September 2012, Seite 23

Das Risiko des Arbeitgebers bei Wiedereinstellungszusagen

Elfriede Köck

Wiedereinstellungszusagen sind vor allem in Saisonbetrieben ein beliebtes Mittel, um trotz Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer als zukünftigen Mitarbeiter zu erhalten. Umgekehrt sind derartige Zusagen von Arbeitnehmerseite meist begehrt, da sie zumindest bei kürzeren Unterbrechungen die Vermittlungstätigkeit des Arbeitsmarktservice ausschalten oder zumindest etwas verringern. Dass der Arbeitgeber mit dieser Wiedereinstellungszusage auch (unter Umständen beträchtliche finanzielle) Verpflichtungen eingeht, hat der OGH nunmehr klargestellt ( ).

Ein Wiedereintritt ist die neuerliche Aufnahme der Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes sind auch wiederholte Wiedereintritte möglich und führen dann zu keinem Kettendienstvertrag (zB Saisonbetrieb). Infolge der kompletten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abrechnung inklusive Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung etc.) liegt keine Karenzierung vor.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind infolge der Beendigung des Dienstverhältnisses bezüglich ihrer zukünftigen Dispositionen frei. Diese „Freiheit“ kann ...

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