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Aus selbständig wird unselbständig
Was haben Holzarbeiter mit Gewerbeschein, Taxilenker mit freiem Dienstvertrag und Kundenwerber mit Werkvertrag gemeinsam? Sie alle waren laut VwGH eigentlich Dienstnehmer!
Dienstnehmerbegriff
Dienstnehmer ist, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. Ein Dienstverhältnis liegt auch dann vor, wenn die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen. Ob die persönliche Abhängigkeit überwiegt, hängt laut VwGH davon ab, ob nach dem Gesamtbild der Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit weitgehend ausgeschaltet ist . Die Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit äußert sich durch die Bindung an Ordnungsvorschriften (Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten) und die sich darauf beziehenden Weisungs- und Kontrollbefugnisse und die persönliche Arbeitspflicht. Nur wenn aus diesen Kriterien eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist, können auch noch andere Umstände, zB eigene Betriebsmittel, Konkurrenzverbot, eigene Betriebsorganisation usw, für die Beurteilung herangezogen werden ().