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Wiederholte befristete Vertretungstätigkeit und Kettenarbeitsvertrag
Fehlen sachliche Gründe für wiederholte Befristungen, so sind aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse als durchgehendes Arbeitsverhältnis anzusehen. Der EuGH hält eine sachliche Rechtfertigung auch dann für möglich, wenn 13 befristete Arbeitsverhältnisse für Vertretungstätigkeiten in der Justiz in elf Jahren (zeitlich unmittelbar aneinandergereiht) abgeschlossen werden (, Bianca Kücük gegen Land Nordrhein-Westfalen).
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch
Kettenarbeitsverträge
Im österreichischen Arbeitsrecht fehlt eine gesetzliche Regelung zu Kettenarbeitsverträgen. Die Rechtsprechung nimmt einen sittenwidrigen Kettenvertrag an, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht werden und eine sachliche Rechtfertigung für diese Vorgangsweise fehlt (siehe auch Rauch , Mehrere kurzfristige Arbeitsverhältnisse und Kettenvertrag, PV-Info 12/2011, Seite 13 ff). Damit sollen die Arbeitnehmer vor der Umgehung von Rechten geschützt werden (zB Kündigungs- und Entlassungsschutz, Kündigungsfristen und Kündigungstermine, Dauer der Entgeltfortzahlung ...