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Erhöhung des Urlaubsausmaßes während des Urlaubsjahres
Der Anspruch auf die sechste Urlaubswoche kann keine Verschiebung des Urlaubsjahres bewirken, wenn das 25. Jahr während eines Urlaubsjahres erreicht wird. Im Folgenden werden die Details zur sechsten Urlaubswoche erörtert.
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 10. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „ Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Urlaubsausmaß
Das Urlaubsausmaß der Arbeitnehmer beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach der Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (§ 2 Abs 1 UrlG). Daraus ergibt sich, dass nach dem vollendeten 25. anrechenbaren Jahr eine sechste Urlaubswoche zusteht (36 Werktage oder 30 Arbeitstage bei einer Beschäftigung an fünf Tagen pro Woche). Nach § 3 UrlG sind bei der Berechnung der erwähnten 25 Jahre durchgehende Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber zu betrachten (unterbrochene Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber können nur unter bestimmten Voraussetzungen ...