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PV-Info 5, Mai 2012, Seite 16

Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter in Bauindustrie und Baugewerbe

Rudolf Grafeneder

Im Folgenden werden die ab geltenden kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Änderungen im Rahmenrecht bei den Angestellten vorgestellt.

1. Arbeiter

Löhne

Die Kollektivvertragspartner haben sich im Jahr 2010 für einen Kollektivvertragsabschluss auf drei Jahre geeinigt (siehe PV -Info 5/2010, Seite 11 f). Als Erhöhungsprozentsatz für die Lohnerhöhung ab 12 wurde der durchschnittliche Verbraucherpreisindex (VPI) von März 2011 bis Februar 20 12 plus 0,9 Prozentpunkte vereinbart. Da der VPI in diesem Zeitraum 3,3 % beträgt, ergibt sich dadurch eine Lohnerhöhung von 4,2 % für eine Laufzeit von zwölf Monaten .

Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, dh, die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.

Erhöhung des Taggeldes

Die Sätze des Taggeldes in § 9 Abschnitt I Z 4 und Z 5 des KV werden mit 12

  • von € 9,43 um 3,8 % (VPI = 3,3 + 0, 5 Prozentpunkte),

  • von € 15,03 um 3,8 % (VPI = 3,3 + 0, 5 Prozentpunkte),

  • von € 1,63 um den absoluten Betrag der Taggelderhöhung des Satzes von ...

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